Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 45 Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (siehe unten Link zur Bedarfsabfrage). Die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (siehe unten Link zur Karte des Erschließungsgebietes).
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderdten Anbieters durchführen.
Die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
- ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
- ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von Mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream bereits derzeit oder in den komenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl bis spätestens 22.08.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt werden, bleiben diese unberücksichtigt.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Stadt Dietfurt a.d.Altmühl, den 08.07.2014