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Breitbanderschließung in der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl

Der Freistaat Bayern strebt mit einem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur

Stellungnahme der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie  ur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag (Stand: 22.01.2015 oder spätere Fassung) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus dem übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags, geschlossen zwischen der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl und der inexio KGaA, bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Dietfurt a.d.Altmühl, 24.09.2015

Stadt Dietfurt a.d.Altmühl

    Braun

1. Bürgermeisterin

hier geht es zur Stellungnahme der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages

Bekanntmachung der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung  im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
 
Die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl beabsichtigt, mit der inexio KGaA, Eugen-Kampa-Straße 3, 85125 Kinding, einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR)..........

hier geht es zur Bekanntmachung Auswahlentscheidung

Auswahlverfahren

Die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl hat in einem ersten Schritt das Gebiet, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist, identifiziert. Das Gebiet ist in der beiliegenden Karte als Erschließungsgebiet definiert. Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmen im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden. Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) im definierten Erschließungsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in dem festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen befragt worden. Nur mit diesem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Erschließungsgebiet.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Das Auswahlverfahren läuft im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Breitenbrunn.

Markterkundungsverfahren

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

Abschluss der Markterkundung

Die Markterkundung wurde von 08.07.2014 bis 22.08.2014 durchgeführt. Damit wurde abgefragt, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze sich in den kommenden drei Jahren ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten. Hierzu wurden 6 Anbieter angeschrieben.

Ergebnis der Markterkundung

Fast alle angeschriebenen Telekommunikationsbetreiber antworteten, dass sie in den nächsten drei Jahren keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau im dargestellten Erschließungsgebiet betreiben werden. Nur die Firma Inexio KGaA kündigte an, den Ortsteil Töging eigenwirtschaftlich auszubauen.

Das Auswahlverfahren erfolgt im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Markt Breitenbrunn. Mit der der Vereinbarung zu einem Ausbau über die Gemeindegrenzen hinaus können zusätzliche 50.000 € Fördermittel aktiviert werden.

Markterkundungsverfahren

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 45 Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (siehe unten Link zur Bedarfsabfrage). Die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (siehe unten Link zur Karte des Erschließungsgebietes).

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderdten Anbieters durchführen.

Die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von Mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream bereits derzeit oder in den komenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.


Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl bis spätestens 22.08.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt Dietfurt a.d.Altmühl mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Stadt Dietfurt a.d.Altmühl jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt werden, bleiben diese unberücksichtigt.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

Stadt Dietfurt a.d.Altmühl, den 08.07.2014