Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Eheschließungstermin entgegengenommen werden. Das Gespräch zur Anmeldung der Eheschließung wird mit vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.
Was ist mitzubringen:
Für die Anmeldung der Eheschließung sind verschiedene Unterlagen notwendig. Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, teilen wir Ihnen gerne vorab mit.